2009-06-30

2009-06-30 Offenlage

BürgerEingabe an die Stadt Aachen vom 30.06.2009

Stadt Aachen
Planungsamt
52058 Aachen

Offenlage Planung Hochschulerweiterung Melaten/SeffenterWeg

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 27.5.2009 wurde mit nur einer Gegenstimme sinngemäß beschlossen, dass das Rabental vor einer Beanspruchung durch den Campus-Melaten (insbesondere durch den Boulevard als Variante 2) geschützt werden soll. Im Gespräch mit Bürgern wird schnell klar, dass auch diese fast ausnahmslos gegen den geplanten Verlauf des Campus-Boulevards sind, sobald sie den Trassenverlauf vor Ort gesehen haben. Die geplante Zerstörung des Rabentales erscheint vielen Bürgern leider derart „undenkbar“, dass sie die Planung gar nicht wahrhaben wollen. Daher möchte ich hiermit konkret auf die Planung bezogen Bedenken und Anregungen vorbringen:

Bürgerunfreundliches Verfahren:
In der Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2008 wurde lediglich ein zeichnerisch in seiner Verteilung der Nutzungsarten gegenüber dem bisherigen Stand nicht veränderter Flächennutzungsplanentwurf und eine Reihe von Unterlagen aus dem städtebaulichen Wettbewerb ausgelegt. Es gab nichts, das man als Vorentwurf eines Bebauungsplanes hätte interpretieren können. Insofern wurden die Planungsabsichten der Stadt überhaupt nicht klar dargelegt. Jetzt werden dagegen sehr umfassende Unterlagen offen gelegt, die niemand vorab in einer Entwurfsfassung hätte prüfen und diskutieren können.
Der Offenlagezeitraum liegt auch noch zu wesentlichen Teilen in der Ferienzeit. Damit wird der interessierten Bürgerschaft eine Auseinandersetzung mit der Planung erheblich erschwert. Die öffentlichen Werbeveranstaltungen zum Campus ersetzen eine vernünftige Bürgerbeteiligung nicht, da dort ggf. vorgetragene kritische Beiträge keine Relevanz haben. Bei privaten Bauherren, die kleinere Vorhaben durchführen wollen, würde die Stadt ein derart bürgerunfreundliches Beteiligungsverfahren sicherlich nicht akzeptieren. Daher ist mindestens eine Verlängerung der Offenlage um mehrere Wochen auch nach den Ferien geboten.

Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan:
Die sogenannte „Lebensbaumwiese“ im Rabental und der dort am südlichen Rand des Hochplateaus befindliche Waldstreifen sind im aktuellen GEP als Bereich für den Schutz der Natur dargestellt, somit der höchsten Freiflächenschutzkategorie überhaupt. Im bisherigen FNP der Stadt Aachen ist hier für die Wiese „landwirtschaftliche Fläche“ und für den Wald „Grünfläche“ dargestellt. Im Landschaftsplan gilt hier das Entwicklungsziel „Erhaltung“ und „Ausbau für die extensive Erholung“. Diese Flächen sollen nun für den Campus-Boulevard und zu kleinen Teilen sogar für die Bebauung geopfert werden, obwohl in der Öffentlichkeit (zuletzt in der Campus-Werbeveranstaltung im Super-C am 16.6.09) immer behauptet wird, der Campus würde sich auf Flächen beschränken, auf „denen bereits Baurecht besteht“.
Dieser Irreführung der Öffentlichkeit entspricht auch, dass in der Bürgerbeteiligung 2008 ein zeichnerisch noch unveränderter FNP-Änderungsentwurf vorgestellt wurde (s.o.). Selbst die damals ausgelegten Unterlagen zur Bodenuntersuchung deuten klar darauf hin, dass die Stadt seinerzeit eine Einbeziehung des Rabentales noch gar nicht verfolgte: Dieser Bereich war vom Untersuchungsauftrag nämlich gar nicht erfasst. Ich halte es nicht für vertretbar, diese grundsätzliche Änderung der langjährigen Planungsziele in einem landschaftlich sehr wichtigen Teilbereich des Rabentales (s.u.) einfach so als planerische Änderung während des Verfahrens „nachzuschieben“. Hier wäre vielmehr eine erneute Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit korrekten Unterlagen durchzuführen.

Künftige städtebauliche Entwicklung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg hat der Vertreter des Planungsamtes deutlich darauf hingewiesen, dass auch künftig der Rat der Stadt frei ist, weitere Baurechte im Rabental zuzulassen. Hierfür öffnet der Campus-Boulevard Tür und Tor, da er die Erschließung weiterer Flächen sichert. In der Begründung des Bebauungsplanes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisherigen Außenbereichsflächen durch Rechtskraft des Bebauungsplans zum beplanten Innenbereich werden – auch die Grünflächen. Damit sind diese künftig jederzeit im vereinfachten Verfahren ohne weitere Umweltprüfung in Bauflächen weiter zu entwickeln. Einer solchen Fehlentwicklung kann nur durch Verzicht auf den Campus-Boulevard im Rabental dauerhaft vorgebeugt werden. Womöglich wird sich hier sonst später sogar eine Verknüpfung zum Schneebergweg entwickeln.

Verkehr im Rabental:
Das Rabental in seiner erheblichen Bedeutung für Natur, Landschaft und Naherholung wird durch die Planung leider zerstört und lediglich für den Autofahrer neu erschlossen. Es war bisher aber immer Ziel der Stadt- und Verkehrsplanung, den rückwärtigen Bereich des Klinikums frei von Autoverkehr zu halten. Daher wurde die dort ehemals verlaufende Straße als „Schneebergweg“ zur Sackgasse gemacht. Somit widerspricht der Südteil des Campus-Boulevards drastisch den bisherigen Zielen der Stadtplanung.

Rennstrecke Campus-Boulevard:
Der weite Bogen des Boulevards erzeugt insbesondere im anbaufreien Teil im Rabental hohe Geschwindigkeiten. Bei Ortsumgehungen mit solchen Radien werden bekanntlich erhöhte Zahlen schwerer Verkehrsunfälle beobachtet, die z.B. durch Frontalzusammenstöße in der überdehnten Dauer-Kurve entstehen. Deshalb gehen Verkehrplaner wieder dazu über, differenziertere Straßenführungen zu entwickeln. Das zum Schutz des Steinkauzes im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Seite 70) geforderte Tempo 30 im Rabental ist doch völlig weltfremd!

Natur- und Landschaftsschutz:
In den Unterlagen werden umfangreiche Eingriffe in Natur und Landschaft dokumentiert. Im Ergebnis führt dies aber nur zur Formulierung von überwiegend externen Ausgleichsmaßnahmen. Im Landschaftsgesetz hat aber die Vermeidung von Eingriffen Vorrang vor dem Ausgleich. Der Campus ist auf dem Hochplateau sehr wohl auch ohne Einbeziehung von Flächen im Rabental realisierbar. Wesentlicher Grund für die Einbeziehung des Rabentales ist die Bogenform des Campus-Boulevards, somit eine rein gestalterische Motivation, die hauptsächlich auf dem Papier wirkt. Hier muss statt dessen der Eingriffsvermeidung Vorrang eingeräumt werden.

Ökologischer Ausgleich:
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag findet sich einleitend der Satz: „In der Bauleitplanung werden die Eingriffe nur vorbereitet, der ausgleichspflichtige Tatbestand tritt erst durch die Bebauung ein und wird im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans abschließend ausgeglichen“. Diese Sichtweise ist rechtlich überholt. Seit den 90er Jahren muss die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zum Satzungsbeschluss abschließend geregelt sein. Somit ist die Planung in diesem sehr wesentlichen Punkt offenbar nicht vollständig und muss rechtssicher nachgearbeitet werden.

Erweiterung Landschaftsschutz im Rabental:
Alle verbleibenden Grünflächen im Rabental sollten durch Änderung des Landschaftsplanes mindestens als LSG, teilweise auch NSG ausgewiesen werden, um künftige Nutzungswünsche wirksamer abzuwehren.

Naherholung:
Der Landschaftsraum zwischen Klinikum, Gut Melaten und den 7 Quellen ist ein Naherholungsraum von gesamtstädtischer Bedeutung mit sehr hohem Besucheraufkommen, nicht nur durch Gäste des Klinikums und Hochschulangehörige. Diese Bedeutung wird durch die Campus-Entwicklung weiter wachsen. Dafür sind dann aber auch zusätzliche Flächen und Konzepte erforderlich, die gegen eine städtebauliche Inanspruchnahme zu verteidigen sind. Das Rabental in Gänze ist als landschaftlicher Gegenpol zum Klinikum und zum Campus Melaten zu betrachten und vollständig vor Bebauung zu sichern. Nur so kann der pressewirksam behauptete „Dialog aus Landschaft und Stadt“ auch von der landschaftlichen Seite her ernst genommen und gleichwertig entwickelt werden.

Ausgleich für Erholungsfunktionen:
Durch den Campus-Boulevard im Rabental werden stadtnahe Naherholungsflächen allererster Qualität massiv beeinträchtigt. Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen bleiben dagegen in ihren landschaftlichen Auswirkungen überwiegend unterhalb der Wahrnehmungsschwelle für den Bürger. Ein Ausgleich für die beeinträchtigten Naherholungsfunktionen ist nicht erkennbar, aber dringend erforderlich.

Bisherige Baurechte im Rabental:
Nur ein Teil des beanspruchten Rabentales ist bisher schon Fläche für Zwecke der Hochschulerweiterung. Selbst auf diesen Flächen ist seinerzeit aber keineswegs zwingend an eine künftige Bebauung gedacht worden. Vielmehr war hier die Neuanlage eines größeren Botanischen Gartens vorgesehen, von dem dann nur das Arboretum ansatzweise realisiert wurde. Dieses reicht sogar bis auf das Plateau! Somit wird deutlich, dass es anfangs klares Ziel der Planung war, einen begrünten Erholungsraum im Rabental zu schaffen – auch im Bereich der Hochschulerweiterungsflächen. Die Bebehaltung dieses Zieles wäre durch die z.T. hoch verdichtete Campus-Bebauung nun umso wichtiger, denn der Bedarf für nahegelegene Erholungsflächen direkt am Ort steigt enorm! Das unzerstörte attraktive Rabental wäre die perfekte Ergänzung des Campus („weicher Standortfaktor“) wie es dies bisher schon für das Klinikum ist.

Die wichtigsten konkreten Plan-Änderungsvorschläge im Überblick:

1. Erhaltung des bestehenden Waldgürtels auch im Süden:
Der Waldgürtel im Rabental ist im FNP und in der Realität im bisherigen Umfang beizubehalten! Dieser Vorschlag bezieht sich zunächst auf die völlig unnötige bauliche Inanspruchnahme durch einen kleinen Teil der Gebäudeflächen von Cluster A. Selbst wenn der Campus-Boulevard den bestehenden Waldgürtel durchschneiden soll, wäre seine Erhaltung beidseitig dieser Straße möglich, wenn Cluster A geringfügig bis zum heutigen Waldrand zurückgenommen würde. Auf diese Weise bliebe zumindest der landschaftliche Abschluss des oberen Rabental-Hanges durch den Wald erhalten, so wie dies bei Anlage des Waldes seinerzeit gestalterisch ausdrücklich gewollt war. Den Waldgürtel im Norden neu pflanzen und im Süden z.T. zu roden ist völlig unlogisch.

2. Erhaltung des Ausblick-Hügels am oberen Talrand:
Die Bebauung von Cluster A schneidet zudem genau in den Hügel am oberen Talrand ein, der eigentlich mit dem soeben genannten Teil des Waldgürtels zusammen perfekt den südlichen landschaftlichen Abschluss des Campus Melaten bildet. Die gezielt durch künstliche Aufschüttung entstandene überhöhte Bergkuppe dominiert nicht nur sehr positiv im Landschaftsbild, sondern bietet für den Spaziergänger die spektakulärste Aussicht auf das Klinikum sowie über den gesamten Landschaftsraum bis zum Dreiländerpunkt. Die Erhaltung dieses Aussichtspunktes wäre von größter Bedeutung auch für den künftigen Campus. Ich bitte dringend, seine Erhaltung zu sichern! Cluster A müsste hierzu nur ca. 20 m weiter von der Talkante nach Norden zurückgenommen werden.

3. Erhaltung der Dimensionen des AMICA-Gebäudes:
Das AMICA-Institut ist ein vergleichsweise kleiner attraktiver Baukörper am oberen Talrand des Rabentales. Der Bebauungsplanentwurf sieht hier eine deutlich vergrößerte bebaubare Fläche und eine Viergeschossigkeit vor (GRZ 0,6, GFZ 2,4). Durch Ausnutzung eines solchen Baurechtes ginge der heutige Charakter des Gebäudes mit seiner interessanten Kuppel künftig völlig verloren. Die Baurechte im Bebauungsplan sollten auf die heutige Situation ohne weitere Höhenentwicklung angepasst werden. Künftige Erweiterungsmöglichkeiten sind auf den vom Rabental abgewandten Bereich zu beschränken und keinesfalls in der Höhe zuzulassen.

4. Kein Campus-Boulevard im Rabental:
Schwieriger realisierbar, aber letztlich entscheidend für den Erhalt des Rabentales ist der Verzicht auf den Campus-Boulevard in Form der Varianten 1 oder 2, die sich hinsichtlich ihres Eingriffes in das Tal nur unwesentlich unterscheiden (nur der Anknüpfungspunkt im Bereich der Brücke ist anders). Der Boulevard hat im Bereich des Rabentales überhaupt keine erkennbare Erschließungsfunktion, zerstört aber den gesamten Talbereich zwischen der geplanten Landschaftsbrücke und dem Naturschutzgebiet Wilkensberg, das für die Naherholung (z.B. als Liegewiese) eben nicht zur Verfügung steht.
Auf den Seiten 44 und 45 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird dargestellt, dass im Südhang des Rabentales aufgrund der Zerschneidung des Hanges durch den Boulevard mit Aufschüttungen um bis zu 8 m (!) zu rechnen ist (bevorzugte Variante 2)! Somit wird das Landschaftsprofil völlig verändert: von einer sanft ansteigenden Wiesenlandschaft zur bloßen Straßenböschung. Die Flächen, auf denen gemäß Planung eine Veränderung des Oberbodens unzulässig ist („Bo“-Markierung im Bebauungsplan) beschränken sich auf einen kleinen Randsaum entlang der NSG–Grenze. Das kann man nicht anders als eine völlige Verhunzung des Rabentales nennen. Alles andere ist reine Schönfärberei (Orginalton LPF Seite 45 oben: „merkliche visuelle Veränderung des Landschaftsbildes“). Bis zur Vorlage einer verträglicheren Planung muss der Campus-Boulevard oben auf dem Plateau mit einem Wendeplatz im Bereich von Cluster A beendet werden!

5. Planungs-Moratorium für das Rabental:
Um das Verfahren insgesamt nicht zu verzögern, bietet sich ein Planungs-Moratorium für den südlichen Teil des Plangebietes an, der aus Cluster A und dem Teil des Campus-Boulevards im Rabental besteht. Vorläufig wäre im Bereich von Cluster A lediglich ein Wendeplatz (s.o.) zu errichten. Die Weiterführung der Planung wäre dann ohne Zeitdruck später möglich, wenn ggf. bessere Alternativen entwickelt werden konnten. Als mögliche Alternative könnte eine Führung des Boulevards durch den nach Sanierung veränderten Gebäudekomplex des physikalischen Instituts oder eine Rückführung über die Steinbachstraße in Frage kommen.

Ein Planungs-Moratorium für den südlichen Campusteil würde für den Augenblick praktisch alle hier aufgeführten Probleme lösen und eine rasche und eher rechtssichere Realisierung des Campus auf dem Hochplateau fördern.

Ich bitte, meine Anregungen in die Planung einzubeziehen. Dies würde sicherlich auch im Sinne vieler weiterer Bürger die allgemeine Akzeptanz des Campus deutlich erhöhen können. Die bisher geplanten Baumaßnahmen im Rabental werden dagegen bei Realisierung einen erheblichen Unmut in der Bürgerschaft hervorrufen, der dem Ansehen des Campus schaden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage: 2 Foto- und Plan-Seiten

# zugesandt von: astettien@t-online.de

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FNP = FlächenNutzungsPlan
GEP = Gebietsentwicklungsplan

2009-06-25

städtebauliche Fehlentwicklung

RWTH-Campus: vermeidbare städtebauliche Fehlentwicklung

Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.

Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung (RWTH-Campus) wird vom NABU Stadtverband Aachen e.V. abgelehnt.

Begründung:

1. Im Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Aachen von 1980 wird der Planbereich als „Sondergebiet 3“mit der Zweckbestimmung „Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum“ dargestellt. Da jedoch im Gegensatz zu den damals festgesetzten Zielen der nunmehr aufgestellte Bebauungsplan im umfangreichen Maße privater Gewerbeansiedlung dient, wird offensichtlich eine Zweckentfremdung der Fläche angestrebt. Demzufolge ist eine vollständig neue Bewertung der Situation zu fordern und anzustreben.

2. Erschlossene Gewerbeflächen sind im Stadtgebiet von Aachen in ausreichender Flächengröße vorhanden. Darüber hinaus stehen ungenutzte Industrie- und unbebaute Militärbrachen in umfangreichen Maße zur Verfügung.

3. Sowohl für Gewerbeansiedlung als auch für die Erweiterung von Hochschuleinrichtungen sind vorrangig solche Flächen zu nutzen die bereits stark überformt sind, wie z.B. brachliegende Teile des Aachener Westbahnhofs, einer ebenfalls hochschulnahen, weitgehend erschlossenen und infrastrukturell ideal liegenden Fläche.

4. Vor einer weiteren Planung ist sicherzustellen, dass zunächst auf schon versiegelten Flächen – insbesondere die umfangreichen Parkplatzflächen im Gebiet – eine sinnvolle Nutzungsverdichtung durchgeführt wird.

5. Im vorliegenden Fall soll erneut eine große Offenlandfläche im Bereich der Stadt Aachen überbaut und versiegelt werden. Damit setzt die Stadt Aachen - im übrigen ganz im Widerspruch zum Appell des Bundesumweltamtes an die Länder und Kommunen und im Gegensatz zu Vorgaben des MUNLV NRW - dem Trend zum großzügigen und unnötigen Flächenverbrauch ungebrochen fort.

6. Die vorgesehene Bebauung wird zur Versiegelung von seltenen hochgradig gefährdeten Böden führen, die entsprechend dem Gutachten vom Geologischen Landesamt NRW überwiegend als „besonders“ und „sehr schutzwürdig“ eingestuft werden.

7. Die Flächen sind potentielle Standort einer ebenfalls hochgradig schützenswürdigen Flora und Fauna (insbesondere Ackerflora und Säume kalkhaltiger, trocken-warmer Böden).

8. Die vorgesehene Bebauung des Wilkensbergplateaus führt zu einer gravierenden Veränderung des Landschaftsbildes, durch die die landschaftsorientierte Naherholung im gesamten Bereich einschließlich Schneeberg und Wachtelkopf sowie des gesamten Aachener Nordwesten nachhaltig und unwiederbringlich negativ beeinträchtigt wird.

9. Die Abstandsflächen zum Hang des Plateaus mit dem NSG Wilkinsberg sind vollkommen unzureichend und die geplante Höhe der Bebauung vollkommen unakzeptabel.

10. Eine Fortführung des Seffenter Weg über den östlichen Hang des Wilkensbergs zur Melatener Straße hin, stellt einen zusätzlichen unakzeptablen Eingriff in die Landschaft dar, der im übrigen auch nicht mit dem ursprünglichen FNP im Einklang steht.

11. Der Bebauungsplan macht keine hinreichenden Aussagen über mögliche Auswirkungen der Flächenversiegelung auf den Wasserhaushalt, insbesondere den kulturgeschichtlich bedeutenden und unter Naturschutz stehenden Quellaustritt „Sieben Quellen“ bei Seffent.

12. Wenn ein adäquate Ausgleich für den geplanten Eingriff nicht sichergestellt und umgesetzt werden kann, liegt ein weiterer Grund für das Versagen einer Genehmigung vor.

Falls die städtebauliche Fehlentwicklung trotzdem umgesetzt werden sollte, fordert der NABU Stadtverband Aachen e.V. zum Ausgleich für die erheblichen negativen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft folgende Ausgleichs- bzw. Schutzmassnahmen:

Besonders wichtig ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein adäquater Ausgleich für den Verlust der wertvollen Kalkmergelböden mit ihren spezifischen Standortbedingungen. Dieser Ausgleich kann nur auf gleichartigen Böden im Stadtgebiet von Aachen erfolgen. Zumindest teilweise müssen hierfür auch solche Flächen mit einer vergleichbaren Nutzung zur Verfügung stehen. Vorrangig müssen solche Flächen im Bereich der Kalkmergelböden und Ackerflächen des Gebietes „Schneeberg“ zwischen Seffent und Orsbach verfügbar sein. Diese Flächen sind durch Extensivierung aufzuwerten, so dass die standorttypische Ackerbegleitflora z.T. auch Grünland- und Saumbiozönose, die im Gebiet ehemals heimisch war, zurück gewonnen werden kann.
Sind darüber hinaus – auch mittelfristig – Auswirkungen auf den Naturhaushalt z.B. NSG Wilkinsberg oder NSG „Sieben Quellen“ zu beobachten, ist auch hierfür ein adäquater Ausgleich sicherzustellen.

Änderung des Flächennutzungsplan sowie Aufstellung des Bebauungsplanes – Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung –
Hier: Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V., Beteiligung Träger öffentl. Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.

www.nabu-aachen.de

# quelle: BebauungsplanFNP_RWTH-Campus.pdf

2009-06-10

Campus-Allee Variante 4

Liebe Kämpfer zur Erhaltung des Rabentals,

da uns von zuverlässiger Quelle versichert wird, daß das Physikalische Institut entweder renoviert oder abgerissen werden soll, gäbe es die Möglichkeit, Variante 3 weit genug entfernt vom Amica-Gebäude oder sogar Variante 4 (siehe Anlage) zu verwirklichen. Diese Variante 4 erfüllt alle, wie wir meinen, Bedingungen und Wünsche.

1. Das ermöglicht sogar den direkten Anschluß des Campus an die Halifaxstr. als Zubringer vom Aachener Süden, vom Zentrum und sogar vom Campus West. Die Anwohner von Halifax- und Mies-van-der-Rohe-Str. wären davon betroffen. Der Seffenter Weg wird sicherlich entlastet. Die Anwohner der übrigen Nebenstraßen auf der Hörn werden damit gut leben können.

2. Das Amica-Institut bleibt von Erschütterungen verschont, worauf in mehreren Eingaben an das Liegenschaftsamt seitens Prof. Kurz immer wieder hingewiesen wurde. Damit ist auch Variante 2 für Amica nicht akzeptabel.

3. Das Rabental bleibt weiterhin so wie es ist, eine Erholungsfläche für Anwohner, alle Aachener und Mittagspausler der Hochschule.

4. Prof Schuh bekommt eine ähnliche Spitzenlage für sein Institut wie Amica.

5. Die Planer werden zwar etwas maulen, aber der elegante Bogen der Campus-Allee geht nicht total verloren.

6. Die Allee kann auch im Einmündungsbereich zum Pariser Ring (50m) genügend aufwendig gestaltet werden.

7. Eine Bahntrasse parallel zur Allee bleibt möglich.

Die von uns bevorzugte Möglichkeit wäre die Verwirklichung nur einer Spange der Variante 2 von Norden her mit einem Wendehammer.
Auch ein Moratorium bezüglich der Südanbindung der Variante 2 wäre denkbar. Damit könnten ähnlich unsägliche Zustände wie bei Avantis verhindert werden, nämlich die Zerstörung der Landschaft aufgrund reiner Planungsideen.

Bitte äußern Sie Ihre Bedenken gegen Variante 2 am Dienstag, den 16.06. im Super C zwischen 18 und 20 Uhr bei der Veranstaltung der RWTH, Initiative Aachen und Zeitungsverlag Aachen, zum Thema Campus Melaten (...) .

P.W.

# siehe: Plan Campus-Allee Variante 4

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Veranstaltung zu Campus Melaten ,
Dienstag, den 16.06.2009 , 18 bis 20 Uhr ,
im
Super C
Templergraben 57
52062 Aachen Zentrum
Bushaltestelle: Technische Hochschule