2009-05-29

Skizze Naturschutzgebiet Rabental

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Ausschüsse trafen Entscheidungen

Presseartikel der Euregio-Aktuell.EU von Vanessa Gatzen am 29.05.2009, 15:59

Aachen: Ausschüsse trafen Entscheidungen zum „Campus Melaten“

Das Hochschulerweiterungsgebiet „Campus Melaten“ ist gestern ein gutes Stück vorangekommen. Am Donnerstagnachmittag haben sich sowohl Umwelt- als auch Planungsausschuss mit dem „Bebauungsplan 915“ am Seffenter Weg/Melaten beschäftigt. In einem der ambitioniertesten städtebaulichen Projekte der nächsten Jahre sollen, auf drei Phasen und in zwei Gebieten aufgeteilt, bis 2014 rund 10.000 neue Arbeitsplätze durch gemeinsame Forschungsinitiativen von Hochschulinstituten und Unternehmen entstehen.

Im Bereich Campus Melaten hat der Planungsausschuss gestern die von der Verwaltung vorgeschlagene „Variante 2“ des Verlaufs der bogenförmigen Erschließungsstraße gebilligt. Sie mündet in ihrem südlichen Teil etwas nördlich von der Forckenbeckstraße, verläuft aber (im Unterschied zur Variante 3) unterhalb des AMICA-Gebäudes. Im Gegensatz zur Variante 1 wird sie nicht mitten durch das Rabental geführt, sondern am Hang. Vorteile sind der noch mittlere Flächenverbrauch, die geringen Kosten für die Baukonstruktion und die gute Bebaubarkeit der angrenzenden Flächen.

Planungs- und Umweltdezernentin Gisela Nacken betonte, dass die Verwaltung es sich nicht einfach gemacht habe in der Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten. „Wir haben um jeden Quadratzentimeter gerungen“, erklärte sie am Donnerstag im Planungsausschuss. Auch die Errichtung eines Wendehammers ohne eine Anbindung an die Forckenbeckstraße sei geprüft worden. „In einem 20 Hektar großen Gebiet mit 5.000 neuen Arbeitsplätzen, die dort entstehen sollen, reicht dies nicht aus.“ Im Norden wird die in Form einer Baumallee geplante Straße als Verlängerung des Seffenter Wegs geplant.

Gisela Nacken wies darauf hin, dass der Straßenbau erst dann erfolgen wird, wenn es tatsächlich erforderlich sei: „Das Gebiet wird Stück für Stück erschlossen.“ Es müsse jedoch vorher ein vollständiger Rechtsplan für das gesamte Areal aufgestellt werden, Teilpläne oder Moratorien seien nicht möglich – „so sympathisch das auch klingen mag.“

Einige Stunden vor der Sitzung des Planungsausschusses hatte sich der Umweltausschuss in einer Sondersitzung mit demselben Thema beschäftigt. Bei einem Ortstermin auf Melaten erläuterte Elmar Wiezorek, Leiter des Umweltamtes der Stadt Aachen, den Umweltbericht, der in die Festsetzungen zum Bebauungsplan mit eingeflossen ist.

Harald Kriesel, Abteilungsleiter Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen schilderte den umfangreichen Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung, den dieses Großprojekt durchlaufen habe.
Durch den mit großer Mehrheit im Planungsausschuss gefassten Beschluss wird der Bebauungsplan jetzt aufgestellt und dann öffentlich ausgelegt.

Im Planungsausschuss wurde auch über den Standort eines Hochhauses auf dem Hochschulerweiterungsgebiet entschieden. Die Ausschussmitglieder haben einstimmig die Stelle Septfontainesweg/Seffenter Weg favorisiert. Dort, an der tiefsten Stelle des Grundstücks, könnte dann ein bis zu 70 Meter hohes Gebäude entstehen. Ursprünglich waren 120 Meter geplant. Ein Planungsbüro hat mit Hilfe von mehreren Zeppelinen eine „reale“ Simulation durchgeführt, mit der die maximal verträglichen Höhen an den einzelnen Standorten ermittelt wurden.

# quelle: www.euregio-aktuell.eu

2009-05-28

Die Grünen ganz allein

Presseartikel der Aachener Zeitung (online) von Joachim Rubner und Oliver Schmetz am 28.05.2009, 21:57

Im Rabental sind die Grünen ganz allein

Aachen. Am Ende standen die Grünen ganz alleine mit ihrer Initiative, das Rabental zwischen Gut Melaten und dem Campus Melaten möglichst optimal vor Eingriffen in die Natur zu schützen. Im Umweltausschuss wie auch im Planungsausschuss zogen sie bei den Abstimmungen deutlich den Kürzeren.
Der bogenförmige Boulevard, der künftig das neue Hochschulerweiterungsgebiet erschließen soll, wird demnach im südlichen Campus-Bereich das Rabental durchschneiden, bevor er wieder auf die Forckenbeckstraße trifft. Die Grünen hatten eine andere Straßenführung angeregt - zwischen dem Gebäude des «Advanced Microelectronic Center Aachen» (Amica) und den benachbarten Physikgebäuden hindurch und damit weiter von der Naturnische Rabental entfernt. Doch damit scheiterten sie am Widerstand der übrigen Parteien.

Besorgte Amica-Forscher

Beide Varianten stellten Eingriffe in das Rabental dar, und die Unterschiede seien «gar nicht so gravierend», ging beispielsweise Norbert Plum, planungspolitischer Sprecher der SPD, auf Distanz zu seinen «grünen Freunden». Und Marcel Philipp, OB-Kandidat der Christdemokraten, merkte nüchtern an, dass «sehr viel mehr Gründe gegen den Grünen-Vorschlag» sprächen.

In erster Linie dürften da vor allem die Bedenken der AMO GmbH zu nennen sein, die im Amica-Gebäude ein Nanotechnologie-Labor betreibt, in dem empfindlichste Messungen vorgenommen werden. Nach den Plänen der Grünen verliefe der Boulevard «deutlich zu nahe an unserem Gebäude», schreiben die Forscher in einer Stellungnahme. Dies würde zu «signifikanten Betriebseinschränkungen durch Vibrationen» führen. Kurz gesagt: Gegen diese Pläne würde man «definitiv Widerspruch einlegen». Im Übrigen ist auch die jetzt beschlossene Variante aus Amica-Sicht nicht unproblematisch, weil immer noch nicht weit genug entfernt.

Einstimmig brachte der Planungsausschuss dann den Bebauungsplan für den Campus auf dem Areal zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Sommerfeldstraße und Steinbachstraße auf den Weg. Dabei soll die Verwaltung mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) Qualitätsstandards für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Campus vertraglich fixieren. Außerdem sollen ein Parkraumkonzept und ein Modell zur Einführung des Jobtickets für die künftigen Campus-Beschäftigten - von bis zu 5000 Arbeitsplätzen ist da die Rede - erarbeitet werden. Und nicht zuletzt soll das neue Hightech-Areal mittelfristig an ein innovatives ÖPNV-System angebunden werden.

Möglicherweise kann der problematische südliche Bereich des Boulevards auch erst später gebaut werden, damit die Eingriffe in die Natur erst dann erfolgen, wenn sie auch nötig sind. Das hängt davon ab, von welcher Seite aus der Campus «vollläuft», wo sich also zuerst Firmen und Forschungseinrichtungen ansiedeln. «Da gibt es Spielräume, und der BLB ist auch bereit, diese zu nutzen», erklärte Planungsdezernentin Gisela Nacken.

Keine großen Spielräume soll es dagegen beim Campus-Hochhaus geben, mit dem sich die RWTH einen repräsentativen Platz im Stadtbild verschaffen will. Denn die Politik legte sich nicht nur einstimmig auf einen Kompromiss-Standort in der Nähe des Septfontainesweg fest, sondern verfuhr bei der Frage nach der Höhe des Hauses auch nach dem Motto «Wenn schon, denn schon»: Maximal 70 Meter darf das Gebäude messen, aber auch nicht weniger als 50 Meter hoch werden - ein richtiges Hochhaus eben.

Allerdings ist im Bebauungsplan auch festgelegt, dass das Hochhaus nicht in die Breite wachsen kann. «Was für ein Klotz kommt da hin?», hatte ein Anwohner aus Seffent in der Einwohnerfragestunde besorgt gefragt. Antwort: Keiner. Denn die Grundfläche des Hochhauses darf maximal 22 mal 18 Meter betragen. Und das nennt man dann eher einen Turm.

# quelle: www.az-web.de

2009-05-27 BürgerAntrag

BürgerAntrag an die Stadt Aachen vom 27.05.2009

Stadt Aachen
Bezirksamt Laurensberg
52058 Aachen

Bürgerantrag zur Planung Hochschulerweiterung Melaten/Seffenter Weg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte hiermit Folgendes als Bürger beantragen oder anregen:

1. Die derzeitige Markierung der Trasse des geplanten Campus-Boulevards im Bereich Rabental südlich des geplanten Campus sollte bis zum Abschluss des Planaufstellungsverfahrens erhalten, bzw. offiziell dauerhaft und deutlich (z.B. durch farbige Pfähle) erneuert, sowie um die Variante 1 ergänzt werden.

2. Die mit der Entscheidung über die Planung befassten Gremien sollten sich über die landschaftlichen Auswirkungen des Campus-Boulevards in Ortsbesichtigungen anhand dieser Markierungen informieren.

3. Der Campus Melaten soll ohne Beeinträchtigung des Rabentals erfolgen. Allenfalls die Variante 3, die z.T. durch vorhandene Bebauung verläuft, ist mit dem Schutz des Rabentals vereinbar. Wenn sich diese Variante nicht realisieren lässt, ist auf eine Erschließung des Campusgeländes von Süden zu verzichten.

Begründung:

Viele Bürger glauben schlicht nicht, dass die geplante Erschließungsstraße für den Campus (Campus-Boulevard) tatsächlich quer durch den attraktiven Landschaftsraum des Rabentales geführt werden soll.

Diese Zweifel begründen sich z.T. in irreführenden Darstellungen in der Presse, z.B. einer Grafik in den Aachener Nachrichten vom 20.1.2009 (Euregio-Seite), wo der Campus und seine Erschließung so dargestellt werden, als würden sie das Rabental kaum berühren. Die offiziellen Planunterlagen sind dagegen schwerer lesbar, und kaum jemand kennt sie.

Seit der derzeitigen Markierung der Trassenvarianten vor Ort können sich Bürger vor Ort unmittelbar informieren und sind nach meiner Beobachtung in aller Regel über die Ausmaße des Eingriffes in den Landschaftsraum entsetzt. Der weite Bogen durch den Talraum, die Zerschneidung des Waldgürtels am oberen Talrand und die Durchquerung der Wiese mit den "Lebensbäumen" der Bürgerstiftung Aachen zerstören den Naherholungsraum des Rabentales drastisch und haben Auswirkungen bis zum Klinikum (Verlärmung, Landschaftsbild, Zerschneidung von Wegebeziehungen, insbesondere der heutigen "Kirschbaum-Allee").

Das Rabental sollte vielmehr in vollem Umfang als ruhiger Grüngürtel zwischen Klinikum und Campus Melaten erhalten bleiben. Mein Vorschlag hierzu ist die räumliche Erweiterung der bestehenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bis zum oberen Talrand insbesondere einschließlich des gesamten vorhandenen Waldgürtels. Näheres hierzu wird künftig in einem Internet-Blog unter der Adresse "rabental.blogspot.com" (via Google: "Naturschutzgebiet Rabental") einzusehen sein. Der weitergehende Schutz des Rabentales als Naherholungsgebiet wäre schließlich auch eine Bereicherung des Campus!

Sollte keine Variante des Campus-Boulevards mit dem vollständigen Schutz des Rabentales vereinbar sein, sollte auf die Südanbindung Richtung Melaten verzichtet werden. Die bestehende Nordanbindung ist schließlich sehr großzügig. Zumindest kann die Realisierung des Campus-Boulevards in zwei Planungsabschnitte aufgeteilt werden:

1) zeitnahe Erschließung des Campus ohne südliche Anbindung, statt dessen mit Wendeplatz noch oben auf dem Plateau.
2) spätere Entscheidung über Machbarkeit einer südlichen Anbindung nach eingehenderer Prüfung möglicher Optionen (auch anderer Varianten als den 3 bisher untersuchten).

Mit freundlichen Grüßen

# zugesandt von: astettien@t-online.de

2009-05-27

2008-04-25 BürgerEingabe

BürgerEingabe an die Stadt Aachen vom 25.04.2008
(Teil 2)

Stadt Aachen
Planungsamt
52058 Aachen

Bürgeranhörung Planung Hochschulerweiterung Melaten/Seffenter Weg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zu meinem Schreiben vom 10. April 2008 möchte ich noch folgende Punkte konkretisieren:

Verfahren:
Es ist nicht ersichtlich, weshalb es sich bei der Planung um eine "Innenentwicklung" handeln soll. Für jeden Bürger stellt sich das Plangebiet als unbesiedelter Außenbereich dar. Die mit einem verkürzten Verfahren verbundenen Einschränkungen bei den Umweltprüfungen wären im vorliegenden Fall wegen des hohen Konfliktpotentials nicht sachgerecht. Vielmehr ist ein vollständiges Verfahren mit Prüfung aller Belange sinnvoll und erforderlich.

Landschaftsplan:
Eine parallele Änderung des Landschaftsplanes ist sinnvoll und erforderlich, um eine angemessene Vergrößerung des Naturschutzgebietes zu ermöglichen und ökologische Kompensationsmaßnahmen zu sichern.

Darstellungen im Flächennutzungsplan:
Die als Grünflächen im FNP-Entwurf dargestellten Flächen sind tatsächlich Waldflächen, die auch als solche darzustellen wären. Auch die notwendige und bereits vorgesehene Schließung des Waldstreifens im Norden müsste als solche bereits im FNP dargestellt werden, da sie sonst im weiteren Verfahren nicht hinreichend gesichert ist, sondern wieder zur Disposition gestellt werden könnte. Im Süden ist eine Ergänzung des Waldstreifens bis zur Sommerfeldstraße genauso geboten.
In meinem Schreiben vom 10. April 2008 habe ich eingehend begründet, weshalb generell eine Verbreiterung des Waldstreifens nach innen zum Baugebiet hin erfolgen sollte. Auch diese Erweiterung wäre im FNP als Wald darzustellen. Nur als Wald kann dieser Grünstreifen optisch wirksam bleiben, bzw. werden. Und auch nur als im FNP dargestellter Wald ist er planerisch hinreichend gesichert, z.B. weil ansonsten wieder künftig in vereinfachten Bebauungsplan-Änderungsverfahren eine schrittweise Reduzierung "nach Bedarf" erfolgen könnte. Zwischen dem Waldsteifen und der Bebauung ist zusätzlich (!) ein 20-30 m breiter Freiraum erforderlich, um Konflikte zwischen Wald und Bebauung zu vermeiden. Dieser Freiraum wäre dann tatsächlich eine "Grünfläche", die dann aber auch als solche ebenfalls bereits im FNP dargestellt werden könnte, da sie eine übergreifende raumwirksame Bedeutung hat.
Die Flächen für die Landwirtschaft müssten gemäß der Gründe in meinem Schreiben vom 10. April 2008 deutlich bis zur Sommerfeldstraße erweitert werden. Zusätzlich sollte eine Überlagerung als Fläche zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft erfolgen. Sie dient sowohl dem Schutz seltener Böden (Kreidemergel in Hanglage), als auch dem Naturschutz (Vorkommen sehr seltener Arten) und dem Landschaftsschutz (Erhaltung eines wichtigen landschaftlichen Freiraums für die Naherholung). Tatsächlich weideten auf diesen Flächen in diesem Frühjahr Schafe; es handelt sich also keineswegs um Rasenflächen.
Generell ist eine Rücknahme von Bauflächen (Sondergebiet) schon im FNP-Änderungsverfahren geboten, weil die aus heutiger Sicht wahrzunehmenden vielfältigen Umweltanforderungen bei der damaligen Aufstellung des FNP in völlig unzureichender Weise berücksichtigt wurden. Teilweise gab es für diese Belange seinerzeit noch gar keine rechtliche Grundlage, z.B. Bodenschutz.

Artenschutz:
Die von mir im Schreiben vom 10. April 2008 als Beispiele genannten Arten zeigen, dass im Plangebiet und seinem Umfeld aufgrund der Bodenbeschaffenheit ein sehr spezifisches Ökosystem existiert. Dieses ist generell näher zu untersuchen, um überhaupt planerische Grundlagendaten zu erhalten. Eine Abwägung von Belangen ist ohne solche Grundlagen gar nicht möglich. Zu beachten ist dabei, dass zwar der Schwerpunkt des Interesses auf Arten liegen muss, die an Kreidemergelböden adaptiert sind, aber trotzdem zusätzlich auch schutzbedürftige Arten vorkommen können, die einen solchen Bezug nicht haben. So besteht aufgrund aktueller Beobachtungen die Vermutung, dass der ehemals in NRW ausgestorbene Wanderfalke im Bereich des Klinikums brütet. Auch dies unterstreicht den sehr hohen ökologischen Wert des offenen Landschaftsraumes nördlich des Klinikums und die Notwendigkeit, diesen als erweitertes Naturschutzgebiet zu sichern.

Naherholung:
Der Landschaftsraum zwischen Klinikum, Gut Melaten und den 7 Quellen ist ein Naherholungsraum von gesamtstädtischer Bedeutung mit sehr hohem Besucheraufkommen, nicht nur durch Gäste des Klinikums und Hochschulangehörige. Diese Bedeutung wird durch die Campus-Entwicklung weiter wachsen. Dafür sind dann aber auch zusätzliche Flächen und Konzepte erforderlich, die gegen eine städtebauliche Inanspruchnahme zu verteidigen sind. So gibt es zwischen der Sommerfeldstraße und dem bestehenden Waldstreifen heute eine (möglicherweise durch künstliche Aufschüttung entstandene) überhöhte Bergkuppe, die in keiner Karte dargestellt ist. Sie dominiert aber nicht nur sehr positiv das Landschaftsbild, sondern bietet für den Spaziergänger die spektakulärste Aussicht auf das Klinikum sowie über den gesamten Landschaftsraum bis zum Dreiländerpunkt. Die Erhaltung dieses Aussichtspunktes wäre von größter Bedeutung für den künftigen Campus. In der Planung soll er aber leider überbaut werden. Ich bitte dringend, seine Erhaltung zu sichern!
Der pressewirksam behauptete "Dialog aus Landschaft und Stadt" muss auch von der landschaftlichen Seite her ernst genommen und gleichwertig behandelt werden, damit nicht nur eine weitere und massive Zersiedlung bisher ungestörten Landschaftsraumes dabei herauskommt (der "geplante" zentrale Campus-Park ist z.B. komplett bereits längst vorhanden und gestaltet!). Auch dies muss auch im zu ändernden FNP an entsprechenden planerischen Anstrengungen erkennbar werden.

Bebauungsplan:
Alle Anregungen beziehen sich auch auf die Ebene des Bebauungsplanes, zu dem aber noch keinerlei Planentwurf vorliegt.

Ich bitte, meine Anregungen in die Planung einzubeziehen. Dies würde sicherlich auch im Sinne vieler weiterer Bürger die allgemeine Akzeptanz des Campus deutlich erhöhen können.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage: 3 Foto-Seiten

# zugesandt von: astettien@t-online.de

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FNP = FlächenNutzungsPlan

2008-04-10 BürgerEingabe

BürgerEingabe an die Stadt Aachen vom 10.04.2008
(Teil 1)

Stadt Aachen
Planungsamt
52058 Aachen

Bürgeranhörung Planung Hochschulerweiterung Melaten/Seffenter Weg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte hiermit für die weitere Planung anregen, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes stärker zu berücksichtigen, da einerseits das Plangebiet und sein Umfeld in dieser Hinsicht eine sehr herausragende Bedeutung für Aachen hat und andererseits der Sieger-Entwurf des städtebaulichen Wettbewerbes einseitig eine sehr massive bauliche Verdichtung und Ausdehnung zu bevorzugen scheint. Im Einzelnen bitte ich, folgende Gesichtspunkte näher zu prüfen und in die Planung einzubeziehen:

Landschaftsbild:
Das Klinikum präsentiert sich heute in einmaliger Weise als Solitär zur freien unverbauten Landschaft hin. Der Wilkensberg mit seinem geschlossenen Gehölzsaum im oberen Bereich steht dem als ebenbürtiges und ausgleichendes Landschaftselement gegenüber, sodass sich zwischen Klinikum und Wilkensberg eines der attraktivsten Aachener Landschaftsszenerien öffnet. Eine Bebauung des Wilkensberg-Plateaus, die über den genannten Gehölzsaum hinweg weit aus dem Landschaftsraum (z.B. vom Schneeberg aus) sichtbar wird, würde diese heutige Situation völlig zu Ungunsten des Landschaftsbildes verändern. Da die Kuppen des Hochplateaus (220 m NN) deutlich höher liegen als der im Hang liegende Gehölzsaum (z.T. nur 210 m NN) und dieser im Winter auch ziemlich transparent ist, ist für die geplante Bebauung ein deutlich größerer Abstand vom Rand des Hochplateaus zu empfehlen.
Der Gehölzsaum auf dem oberen Wilkensberg liegt für eine Eingrünung eines so großen Baugebietes nicht nur zu tief, sondern ist auch viel zu schmal. Er müsste wenigstens bis ganz oben zu den genannten Kuppen und bis zur eigentlichen Hangschulter (erkennbar an den Höhenlinien, vgl. beiliegende Karte: "angemessene zusätzliche Eingrünung") erweitert werden, also mindestens auf die doppelte Breite auf der gesamten Länge. Im FNP-Entwurf wird aber weitgehend nur der bestehende Gehölzsaum als Grünfläche dargestellt.
Im Norden ist das Hochplateau heute sogar noch völlig offen. Hier müsste eine entsprechende Eingrünung erst neu geschaffen werden, ist aber leider bisher überhaupt nicht vorgesehen. Damit würde der historische Raum um Seffent, der heute durch die topographische Lage völlig geschützt, abgeschieden und landschaftlich geprägt ist, durch die Gebäudesilhouetten auf der Bergkuppe extrem gestört. Hier müsste dringend innerhalb des Plangebietes auch eine dem Bauvolumen angemessene Grünflächenplanung mit deutlichem Anteil neuer Grünflächen erfolgen!
Die Berücksichtigung von gerade einmal zwei ohnehin vorhandenen Strukturen (o.g. Gehölzsaum und eine innere Grünfläche) im FNP-Entwurf ist zur landschaftlichen Einbindung des Hochschulerweiterungsgeländes völlig unzureichend und unangemessen. Die beabsichtigte Einschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude auf 3,5 m bzw. 7 m in einem 45 m breiten Randstreifen im Westen (und Norden und Süden?!) kann die vorgeschlagene Zurücknahme der äußeren Bebauungsgrenze bis zur tatsächlichen topografischen Hangschulter nicht ersetzen. Sie bleibt aber richtig und ist entsprechend verschoben beizubehalten!

Naturschutzgebiet Wilkensberg:
Das Naturschutzgebiet mit seinen Trockenrasen und absolut einzigartigen Pflanzenbeständen ist sehr empfindlich und daher zu Recht eingezäunt. Daher muss es eine wirkungsvolle Abschirmung zum geplanten Baugebiet geben. Alle Tendenzen, verbindende Strukturen herzustellen, wie sie im Sieger-Entwurf durch den Gehölzgürtel hindurch angedeutet sind, müssen strikt unterbleiben. Für das Naherholungsbedürfnis der künftigen Nutzer (z.B. sonnige Liegewiesen und abwechslungsreiche Spazierwege) ist ausschließlich innerhalb des Baugebietes durch neue Grünflächen z.B. in Anlehnung an die zentral gelegenen Grünstrukturen und die o.g. Erweiterung der äußeren Eingrünung zu sorgen. Das Naturschutzgebiet kann solche Funktionen nicht erfüllen. Vielmehr wird das Naturschutzgebiet einer deutlichen Vergrößerung bedürfen, um die Störwirkungen, die von dem Hochschulerweiterungsgebiet in jedem Fall ausgehen werden, kompensieren zu können.
Konkret schlage ich eine Erweiterung um den bereits bestehenden Gehölzsaum oberhalb des Wilkensberges, sowie die im FNP als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Bereiche, aber vor allem auch die weiteren Hangflächen zwischen dem Gut Melaten und den Physikinstituten vor. Künftige Grenze des NSG sollte die Sommerfeldstraße sein (vgl. beiliegende Karte: "Erweiterung NSG"), die tatsächlich (nur) ein (äußerst attraktiver) Fußweg mit spektakulärem Blick über das Tal auf das Klinikum und bis zum Dreiländereck ist. Für die Schutzbedürftigkeit dieser Flächen gibt es u.a. auch geologische Gründe (s.u.). Weitere Entwicklungspotentiale für das Naturschutzgebiet liegen nördlich des Plangebietes sowie weiter entlang der Wildbachaue bis an den Siedlungsrand von Laurensberg (bis zum ehemaligen Sportplatz).
Wenn eine derart massive neue städtebauliche Struktur wie das Hochschulerweiterungsgelände so nah an ein vergleichsweise sehr kleines, aber extrem hochwertiges und stadtbekanntes Naturschutzgebiet (7-Quellen!) herangebracht wird, muss dringend gleichzeitig ein großzügiger Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet aufgestellt werden, der der neuen Situation gerecht wird! Ein dabei zu untersuchendes Detail müsste auch die künftige Störwirkung durch Licht sein. Viele Tierarten, wie z.B. einige in den Trockenrasen vorkommende sehr seltene Nachtschmetterlinge, werden durch Lichtquellen aus ihren Biotopen herausgelockt und sind dadurch existentiell gefährdet. Auch aus diesem Grund wäre ein breiterer landschaftlicher Pufferstreifen (ggf. mit künstlicher Überhöhung, s.u.) zwischen Naturschutz- und Baugebiet geboten.

Kreidemergelböden:
Das Plangebiet liegt inmitten des landesweit (!) einzigen Vorkommens von Kreidemergelböden, die sich von hier bis zum Schneeberg erstrecken. Dies wird nicht einmal in der vorliegenden Karte der Schutzwürdigkeit der Böden dargelegt. Hier scheint vielmehr die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der wesentliche Maßstab zu sein. Gerade die dort grün gekennzeichneten Flächen ("kein Schutzstatus") weisen aus landschaftsökologischer Sicht aber die wichtigsten Bereiche auf: Die bereits erwähnten Kuppen auf der Hochfläche und die Hänge zwischen Gut Melaten und den Physikinstituten weisen stellenweise oberflächennah anstehende Kalksteingeröllanteile auf. Diese extrem seltenen Kreidemergelböden bieten besondere Lebensraumverhältnisse hinsichtlich Bodeneigenschaften (verfügbarer Kalk) und Mikroklima (Wärme und Trockenheit in südexponierten Lagen).
Beispielsweise habe ich im Bereich des Wiesenhanges unterhalb der Physikinstitute die Große Turmschnecke (Zebrina detrita) gefunden, die nach einer Veröffentlichung der ehemaligen Landesanstalt für Ökologie "in NRW vermutlich ausgestorben ist" (KOBIALKA 2004: Arbeitskreis zur Kartierung und zum Schutz der Mollusken in NRW, LÖBF-Mitteilungen, Heft 2/04 S. 52-53). Im heute bereits bestehenden Hochschulerweiterungsgelände gibt es auf gleichen Böden als weiteres Beispiel noch die (scheinbar) Blattlose Platterbse (Lathyrus aphaca), die weit über den Aachener Raum hinaus hier ihre einzigen und letzten Vorkommen hat. Im Verbreitungsatlas der Pflanzen NRWs (HAEUPLER, JAGEL & SCHUMACHER 2003) gilt sie in Aachen bereits als verschollen, sie ist aber im Bereich künftiger Baugrundstücke noch vorhanden (nicht jedoch innerhalb der Schutzgebiete).
Die Kreidemergelböden und ihre spezielle Tier- und Pflanzenwelt müssten daher im Rahmen der Planung dringend genauer untersucht und in ihrer überregionalen Bedeutung gewürdigt werden. Eine partielle Erhaltung wichtiger Flächen (o.g. Kuppen und südliche Hänge im Plangebiet) wäre im Rahmen der o.g. Erweiterung der äußeren Eingrünung möglich! Außerdem bietet es sich an, aus künftigen Baugruben anfallendes Kreidemergelhaltiges Bodenmaterial gezielt zur Anlage und Verbesserung von solchen Biotopstrukturen außerhalb des Plangebietes einzusetzen und damit eine echte "Schutzgut-spezifische" Kompensation zu ermöglichen, die dem besonderen Standortcharakter entspricht. Denkbar wäre vielleicht sogar die Aufschüttung einer künstlichen Überhöhung am Rand des Baugebietes oberhalb des Wilkensberges, um Licht- und Lärmemissionen zum Naturschutzgebiet und zum Tal hin wirkungsvoll zu unterbinden.

Geplante südliche Straße:
Das Verkehrskonzept sieht eine südliche Straßenanbindung vor, die den bisher völlig verkehrsberuhigten Talraum rund um das Gut Melaten stark beeinträchtigen würde und daher keinesfalls weiter verfolgt werden sollte. Der Bereich zwischen Klinikum, Gut Melaten, den Physikinstituten und dem Naturschutzgebiet sollte auch künftig ein dem Fußgänger und Radfahrer vorbehaltener Freiraum ohne Verkehrslärm ect. bleiben. Außerdem durchschneidet die geplante Straße die o.g. Fläche, die aus Gründen des Landschaftsbildes und der Erhaltung ökologisch bedeutsamer Kreidemergelböden der Erweiterung des Naturschutzgebietes vorbehalten bleiben sollte. Das Hochschulerweiterungsgebiet lässt sich problemlos durch die Schließung einer inneren Erschließungsschleife ausschließlich von Norden über die vorhandene Anschlussstelle des Pariser Ringes sowie über die ohnehin schon parallel zum Ring verlaufende Straße mit lokaler Verteilerfunktion erreichen. Mögliche Auswirkungen der geplanten Straße in Richtung Klinikum werden im Folgenden angesprochen.

Klima:
Das offene Hochplateau im Plangebiet ist ein lehrbuchhafter Kaltluft-Entstehungsort. Die Kaltluft fließt von hier nachts entlang der Wilkensberghänge talwärts ab. In dieser Richtung liegen die Lüftungsschächte des Klinikums, die offenbar nicht zufällig die Frischluft auf der zur Freien Landschaft hin orientierten Nordseite ansaugen. Möglicherweise gibt es also hier bei schwülen Wetterlagen eine günstige Auswirkung des Hochplateaus, die durch Bebauung verloren geht. In jedem Fall ist es ungünstig, wenn durch die geplante südliche Straßenerschließung künftig Verkehrsemissionen hangabwärts Richtung Klinikum abströmen könnten. Es ist sicherlich auch kein Zufall, dass die ehemalige Straße auf der Nordseite des Klinikums abgebunden wurde und heute als Sackgasse kaum Verkehr aufweist. Künftig würde durch die geplante südliche Straßenanbindung dann doch irgendwann eine neue Straßenverbindung zum wenige Meter entfernten Ende dieser Sackgasse hin provoziert und damit dann erheblicher Verkehr in diesen Raum nördlich des Klinikums getragen. Dies sollte schon im Ansatz durch Verzicht auf die südliche Straßenanbindung unterbunden werden, um die gute klimatische Situation im Talraum nördlich des Klinikums zu erhalten.

Ökologische Kompensation:
Die Planung betrifft und tangiert ökologisch sehr hochwertige Bereiche. Die Ackerflächen haben wegen der besonderen Böden (s.o.) ungewöhnliche Biotop-qualitäten und die Bebauung hätte zumindest ohne Berücksichtigung der o.g. Rücknahme der Baugrenzen eine sehr weit in den Landschaftsraum wirkende Störung des Landschaftsbildes zur Folge. Daraus ergibt sich erheblicher landschaftsökologischer Kompensationsbedarf. Dieser sollte primär durch drastische und großflächige Erweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Naturschutzgebiete Wilkensberg, Schneeberg und Orsbacher Wald erfolgen, wo ähnliche Bodenverhältnisse auf benachbarten, bisher intensiv land- oder forstwirtschaftlichen genutzten Flächen bestehen.
Insbesondere das Naturschutzgebiet Schneeberg ist heute gemessen an seiner früheren ökologischen Bedeutung geradezu in einem erbärmlichen Zustand. Die ehemaligen Orchideen-reichen Trockenrasensäume sind fast völlig verschwunden. Was für spektakuläre Biotope hier und in manchen südexponierten Hanglagen um Orsbach entwickelt werden könnten, ist im Umfeld des Orchideen-"Gartens" (orchideeen-tuin) Gerendal bei Valkenburg (NL) zu besichtigen. Hier liegen erhebliche, völlig brach liegende Potentiale für eine ökologische Entwicklung von landesweiter Bedeutung!

Zusammenfassendes Fazit:
Der erheblichen städtebaulichen Erweiterung des Hochschulerweiterungsgebietes steht bisher überhaupt kein angemessenes landschaftliches Konzept gegenüber, obwohl hier ein sehr großes Konfliktpotential besteht. Durch deutliche Rücknahme der Bauflächen am Plateaurand oberhalb des Wilkensberges um 30-50 m und Beibehaltung der Höhenbegrenzungen könnte aber zumindest die weiträumig störende Wirkung im Landschaftsbild (vor allem im Winter bei unbelaubter Eingrünung sowie nachts bei Beleuchtung) gemildert werden. Das benachbarte Naturschutzgebiet Wilkensberg ist in seiner heutigen, auf schmale Kernflächen beschränkten Ausdehnung nicht auf die künftige Nachbarschaft einer städtebaulichen Großstruktur vorbereitet. Es ist vielmehr deutlich um weitere Kern-, vor allem aber Pufferflächen zu erweitern. Insbesondere betrifft das eine südexponierte Hangfläche zwischen Gut Melaten und den Physikinstituten bis zur heutigen Sommerfeld-"Straße" (attraktiver Fußweg). Aus diesen und anderen Gründen ist eine verkehrliche Erschließung des Plangebietes von Süden strikt zu vermeiden. Auch die Betroffenheit der landesweit einzigartigen Kreidemergelböden im Plangebiet (und nicht nur deren landwirtschaftlicher Wert) ist stärker zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

siehe: Skizze Naturschutzgebiet Rabental

# zugesandt von: astettien@t-online.de

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FNP = FlächenNutzungsPlan
NSG = NaturSchutzGebiet

Kein Campus-Boulevard im Rabental

Kein Campus-Boulevard durch das Rabental

In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 27.5.2009 wurde mit nur einer Gegenstimme sinngemäß beschlossen, dass das Rabental vor einer Beanspruchung durch den Campus-Melaten (insbesondere durch den Boulevard als Variante 2) geschützt werden soll.

# quelle: www.gruene-aachen.de

2009-05-25

Grüne wollen Rabental schonen

Presseartikel der Aachener Zeitung (online) von Joachim Rubner am 25.05.2009, 18:30

Campus Melaten: Grüne wollen Rabental schonen

Aachen. Der geplante RWTH-Campus Melaten wirft nicht nur mit Macht seine Lichtstrahlen voraus, sondern für die Grünen auch erhebliche Schatten. «Die im Augenblick von der Mehrheit in der Politik und auch in der Verwaltung verfolgte Variante 2 durchschneidet das sehr schützenswerte Rabental viel zu stark. Es muss eine andere Alternative der Trassenführung - und zwar die von uns favorisierte Variante 3 der Straßenführung genommen werden», sagte Monika Kuck (Grüne) bei einem Termin vor Ort. Um die beiden Trassenführungen kenntlich zu machen, hatten die Grünen mit rot-weißem Flatterband beide Streckenverläufe markiert. «Mit uns nicht», steht für die zahlreichen Spaziergänger auf Transparenten zu lesen, wenn sie zur Variante 2 kommen.

Die Zeit drängt: Die von den Planern derzeit noch favorisierte «Variante 2», die die schöne Wiesen- und Tallandschaft ziemlich stark durchschneidet, soll, so befürchten die Grünen, in einer Sondersitzung des Umwelt- und des Planungsausschusses am nächsten Donnerstag beschlossen werden.

Sie befürchten Ärger mit der geplanten Campus-Allee, die das neue Forschungsgebiet am Campus Melaten erschließen soll. Bei dem Ortstermin zeigten Kuck, der Sprecher der Grünen, Dr. Thomas Griese, und Martin Knörzer, Vertreter der Grünen in der Bezirksvertretung Laurensberg, warum sie «ihre» Streckenvariante 3 ganz entscheidend besser finden als die «das Rabental» völlig zerteilende Wegeführung der Planer.

Ihre alternative Streckenführung biete aus vielen Gründen nur Vorteile. So werde zum Beispiel das Rabental nicht von der Asphaltachse durchschnitten, sondern die Straße führe in einem weiteren Bogen am Rande des Rabentales vorbei, habe also den Vorteil, die Natur und Umwelt erheblich besser zu schonen. Auch - dies erwähnten die Grünen in aller Deutlichkeit - werde kein Raum für Bebauung mit Gebäuden durch ihren Vorschlag verkleinert. Die Straßenvariante 3 habe ebenso geringere Niveauunterschiede. Dies sei ein weiteres Plus.

Die entscheidende Sondersitzung des Umweltausschusses findet statt am Donnerstag, 28. Mai, 15 Uhr, im Sitzungssaal des Fachbereichs Umwelt in der Reumontstraße 3. Die Sitzung des Planungsausschusses beginnt zwei Stunden später im Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße, Sitzungssaal 170.

# quelle: www.az-web.de

2009-05-22

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2009-05-21

Rabental in Google Maps

Koordinaten Rabental Aachen 50.7803,6.0473


Größere Kartenansicht

Wo ?

Das Naturschutzgebiet liegt im Landschaftsraum zwischen Gut Melaten, Campus Melaten, Klinikum Aachen, Wilkensberg und den 7 Quellen .

Durch das Rabental verläuft der Rabentalweg .

Die Koordinaten vom Rabental in Aachen betragen : 50.7803,6.0473

2009-05-20

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naturschutzgebiet-rabental@web.de


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