2009-06-25

städtebauliche Fehlentwicklung

RWTH-Campus: vermeidbare städtebauliche Fehlentwicklung

Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.

Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung (RWTH-Campus) wird vom NABU Stadtverband Aachen e.V. abgelehnt.

Begründung:

1. Im Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Aachen von 1980 wird der Planbereich als „Sondergebiet 3“mit der Zweckbestimmung „Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum“ dargestellt. Da jedoch im Gegensatz zu den damals festgesetzten Zielen der nunmehr aufgestellte Bebauungsplan im umfangreichen Maße privater Gewerbeansiedlung dient, wird offensichtlich eine Zweckentfremdung der Fläche angestrebt. Demzufolge ist eine vollständig neue Bewertung der Situation zu fordern und anzustreben.

2. Erschlossene Gewerbeflächen sind im Stadtgebiet von Aachen in ausreichender Flächengröße vorhanden. Darüber hinaus stehen ungenutzte Industrie- und unbebaute Militärbrachen in umfangreichen Maße zur Verfügung.

3. Sowohl für Gewerbeansiedlung als auch für die Erweiterung von Hochschuleinrichtungen sind vorrangig solche Flächen zu nutzen die bereits stark überformt sind, wie z.B. brachliegende Teile des Aachener Westbahnhofs, einer ebenfalls hochschulnahen, weitgehend erschlossenen und infrastrukturell ideal liegenden Fläche.

4. Vor einer weiteren Planung ist sicherzustellen, dass zunächst auf schon versiegelten Flächen – insbesondere die umfangreichen Parkplatzflächen im Gebiet – eine sinnvolle Nutzungsverdichtung durchgeführt wird.

5. Im vorliegenden Fall soll erneut eine große Offenlandfläche im Bereich der Stadt Aachen überbaut und versiegelt werden. Damit setzt die Stadt Aachen - im übrigen ganz im Widerspruch zum Appell des Bundesumweltamtes an die Länder und Kommunen und im Gegensatz zu Vorgaben des MUNLV NRW - dem Trend zum großzügigen und unnötigen Flächenverbrauch ungebrochen fort.

6. Die vorgesehene Bebauung wird zur Versiegelung von seltenen hochgradig gefährdeten Böden führen, die entsprechend dem Gutachten vom Geologischen Landesamt NRW überwiegend als „besonders“ und „sehr schutzwürdig“ eingestuft werden.

7. Die Flächen sind potentielle Standort einer ebenfalls hochgradig schützenswürdigen Flora und Fauna (insbesondere Ackerflora und Säume kalkhaltiger, trocken-warmer Böden).

8. Die vorgesehene Bebauung des Wilkensbergplateaus führt zu einer gravierenden Veränderung des Landschaftsbildes, durch die die landschaftsorientierte Naherholung im gesamten Bereich einschließlich Schneeberg und Wachtelkopf sowie des gesamten Aachener Nordwesten nachhaltig und unwiederbringlich negativ beeinträchtigt wird.

9. Die Abstandsflächen zum Hang des Plateaus mit dem NSG Wilkinsberg sind vollkommen unzureichend und die geplante Höhe der Bebauung vollkommen unakzeptabel.

10. Eine Fortführung des Seffenter Weg über den östlichen Hang des Wilkensbergs zur Melatener Straße hin, stellt einen zusätzlichen unakzeptablen Eingriff in die Landschaft dar, der im übrigen auch nicht mit dem ursprünglichen FNP im Einklang steht.

11. Der Bebauungsplan macht keine hinreichenden Aussagen über mögliche Auswirkungen der Flächenversiegelung auf den Wasserhaushalt, insbesondere den kulturgeschichtlich bedeutenden und unter Naturschutz stehenden Quellaustritt „Sieben Quellen“ bei Seffent.

12. Wenn ein adäquate Ausgleich für den geplanten Eingriff nicht sichergestellt und umgesetzt werden kann, liegt ein weiterer Grund für das Versagen einer Genehmigung vor.

Falls die städtebauliche Fehlentwicklung trotzdem umgesetzt werden sollte, fordert der NABU Stadtverband Aachen e.V. zum Ausgleich für die erheblichen negativen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft folgende Ausgleichs- bzw. Schutzmassnahmen:

Besonders wichtig ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein adäquater Ausgleich für den Verlust der wertvollen Kalkmergelböden mit ihren spezifischen Standortbedingungen. Dieser Ausgleich kann nur auf gleichartigen Böden im Stadtgebiet von Aachen erfolgen. Zumindest teilweise müssen hierfür auch solche Flächen mit einer vergleichbaren Nutzung zur Verfügung stehen. Vorrangig müssen solche Flächen im Bereich der Kalkmergelböden und Ackerflächen des Gebietes „Schneeberg“ zwischen Seffent und Orsbach verfügbar sein. Diese Flächen sind durch Extensivierung aufzuwerten, so dass die standorttypische Ackerbegleitflora z.T. auch Grünland- und Saumbiozönose, die im Gebiet ehemals heimisch war, zurück gewonnen werden kann.
Sind darüber hinaus – auch mittelfristig – Auswirkungen auf den Naturhaushalt z.B. NSG Wilkinsberg oder NSG „Sieben Quellen“ zu beobachten, ist auch hierfür ein adäquater Ausgleich sicherzustellen.

Änderung des Flächennutzungsplan sowie Aufstellung des Bebauungsplanes – Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung –
Hier: Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V., Beteiligung Träger öffentl. Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.

www.nabu-aachen.de

# quelle: BebauungsplanFNP_RWTH-Campus.pdf

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