2009-07-20

Zerstörung des Erholungsgebietes Rabental

Zerstörung des Erholungsgebietes Rabental am Gut Melaten (Klinikum)

Südliche Erschließungsstraße zum Campus Melaten bringt Lärm, zerschneidet Erholungsräume und gefährdet Schutzgebiete.

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Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.
Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung (RWTH-Campus) wird vom NABU Stadtverband Aachen e.V. abgelehnt.

Kommentar NABU Aachen:
„Das vollständige Versagen der „Exzellenz“-Universität RWTH Aachen bei dem Thema „nachhaltiger Umgang mit Ressourcen“ (Vermeidung von Flächenverbrauch) gerade bei der Verwirklichung eigener Interessen ist besonders beschämend. Besonders erschreckend ist, dass die zuständigen Gremien der Stadt Aachen trotz der vom NABU Aachen im April 2008 vorgebrachten Bedenken offensichtlich nicht in der Lage sind die Problematik zu erkennen und gegen zu steuern.“
Der NABU Aachen fordert eine Einstellung des Verfahrens, die Durchführung einer überzeugendenden und umfänglichen Bedarfsplanung und bei positiven Ergebnis die Realisation des Vorhabens durch Reaktivierung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen zu ermöglichen. Der NABU Aachen fordert die zuständigen Gremien darüber hinaus auf das Plangebiet vorrangig dem Landschaftsschutz zuzusprechen.

Das Problem eines unsinnigen Flächenverbrauchs ist selbst im MUNLV NRW erkannt:
Anlässlich des Welt-Umwelttages am 5. Juni 2009 bekräftigt Umweltminister Eckhard Uhlenberg seine Forderung nach einem effizienterem Einsatz der Ressourcen. ... Auch die Senkung des Flächenverbrauchs in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Projekts „Allianz für die Fläche“ hält Uhlenberg für vordringlich: „Wir benötigen einen neuen Schutz der unbebauten Landschaft, den wir nur im Dialog mit den Beteiligten erreichen können. Die ‚Allianz für die Fläche’ ist Teil des Dialogs, den ich im Mai 2006 begründet habe. Hier arbeiten wir mit den Kommunen und Fachleuten aus Wirtschaft und Politik eng zusammen“, erklärte Uhlenberg. Derzeit werden pro Tag bis zu 15 Hektar der freien Landschaft entnommen, eine Fläche so groß wie 20 Fußballfelder...

Zitat aus dem Projekt „Allianz für die Fläche“ des MUNLV NRW:
„Für eine nachhaltige Flächenentwicklung muss die Erhaltung der Ressource Boden stärkere Berücksichtigung finden. Neben der generellen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme gehören dazu auch qualitative Aspekte wie die Wiedernutzung industrieller Brachflächen und die Schonung besonders wertvoller und schutzwürdiger Böden. Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen leistet die Reaktivierung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen - das sogenannte "Flächenrecycling".


Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V.

Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung wird vom NABU Stadtverband Aachen e.V. abgelehnt. Entsprechend unserer ablehnenden Stellungsnahme vom 22. April 2008 anbei die ergänzte Begründung unter besonderer Beachtung von Punkt 13 und 14.
Insbesondere wird die südliche Erschließungsstraße (Rabentalweg) von uns abgelehnt. Sie führt zu einer besonderen Beunruhigung und Störung des Naturschutzgebietes Wilkensberg, des Erholungsgebietes Rabentalweg und des Steinkauzbrutvorkommens am Gut Melaten.

Begründung:

1. Im Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Aachen von 1980 wird der Planbereich als „Sondergebiet 3“ mit der Zweckbestimmung „Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum“ dargestellt. Da jedoch im Gegensatz zu den damals festgesetzten Zielen der nunmehr aufgestellte Bebauungsplan im umfangreichen Maße privater Gewerbeansiedlung dient, wird offensichtlich eine Zweckentfremdung der Fläche angestrebt. Demzufolge ist eine vollständig neue Bewertung der Situation zu fordern und anzustreben.

2. Erschlossene Gewerbeflächen sind im Stadtgebiet von Aachen in ausreichender Flächengröße vorhanden. Darüber hinaus stehen ungenutzte Industrie- und unbebaute Militärbrachen in umfangreichen Maße zur Verfügung.

3. Sowohl für Gewerbeansiedlung als auch für die Erweiterung von Hochschuleinrichtungen sind vorrangig solche Flächen zu nutzen die bereits stark überformt sind, wie z.B. brachliegende Teile des Aachener Westbahnhofs, einer ebenfalls hochschulnahen, weitgehend erschlossenen und infrastrukturell ideal liegenden Fläche.

4. Vor einer weiteren Planung ist sicherzustellen, dass zunächst auf schon versiegelten Flächen – insbesondere die umfangreichen Parkplatzflächen im Gebiet – eine sinnvolle Nutzungsverdichtung durchgeführt wird.

5. Im vorliegenden Fall soll erneut eine große Offenlandfläche im Bereich der Stadt Aachen überbaut und versiegelt werden. Damit setzt die Stadt Aachen - im übrigen ganz im Widerspruch zum Appell des Bundesumweltamtes an die Länder und Kommunen und im Gegensatz zu Vorgaben des MUNLV NRW - dem Trend zum großzügigen und unnötigen Flächenverbrauch ungebrochen fort.

6. Die vorgesehene Bebauung wird zur Versiegelung von seltenen hochgradig gefährdeten Böden führen, die entsprechend dem Gutachten vom Geologischen Landesamt NRW überwiegend als „besonders“ und „sehr schutzwürdig“ eingestuft werden.

7. Die Flächen sind potentielle Standort einer ebenfalls hochgradig schützenswürdigen Flora und Fauna (insbesondere Ackerflora und Säume kalkhaltiger, trocken-warmer Böden).

8. Die vorgesehene Bebauung des Wilkensbergplateaus führt zu einer gravierenden Veränderung des Landschaftsbildes, durch die die landschaftsorientierte Naherholung im gesamten Bereich einschließlich Schneeberg und Wachtelkopf sowie des gesamten Aachener Nordwesten nachhaltig und unwiederbringlich negativ beeinträchtigt wird.

9. Die Abstandsflächen zum Hang des Plateaus mit dem NSG Wilkensberg sind vollkommen unzureichend und die geplante Höhe der Bebauung vollkommen unakzeptabel.

10. Eine Fortführung des Seffenter Weg über den östlichen Hang des Wilkensbergs zur Melatener Straße hin, stellt einen zusätzlichen unakzeptablen Eingriff in die Landschaft dar, der im übrigen auch nicht mit dem ursprünglichen FNP im Einklang steht.

11. Der Bebauungsplan macht keine hinreichenden Aussagen über mögliche Auswirkungen der Flächenversiegelung auf den Wasserhaushalt, insbesondere den kulturgeschichtlich bedeutenden und unter Naturschutz stehenden Quellaustritt „Sieben Quellen“ bei Seffent.

12. Wenn ein adäquater Ausgleich für den geplanten Eingriff nicht sichergestellt und umgesetzt werden kann, liegt ein weiterer Grund für das Versagen einer Genehmigung vor.

13. Durch die Planung der Straßenvariante 2 der südlichen Erschließung ist das langjährige Bruthabitat des Steinkauzes existenziell bedroht. Da die Teilpopulation in Aachen insgesamt rückläufig ist, ist ein Ausgleich nicht realisierbar und die Umsetzung einer solchen Planung ist entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes § 42 Abs 1 Nr 1 & 3 rechtswidrig! Die Möglichkeit die Funktionalität des Lebensraumes zu sichern ist im Gegensatz zur gutachterlichen Darstellung nicht möglich. Eine spezielle Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden.

14. Die im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Artenschutzbeitrag dargestellten Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen sind unzureichend.

Änderung des Flächennutzungsplan sowie Aufstellung des Bebauungsplanes – Seffenter Weg Melaten Hochschulerweiterung –
Hier: Stellungnahme NABU Aachen Stadt e.V., Beteiligung Träger öffentl. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

www.nabu-aachen.de

# quelle: Stellungnahme_NABU.pdf

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